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Ersatzwahl Gemeindepräsidentin / Gemeindepräsident vom 26. September 2010
Der Gemeinderat Oberhofen am Thunersee hat für den 26. September 2010 eine Ersatzwahl (Urnenwahl) für das Gemeindepräsidium gemäss Art. 9 ff Gemeindeordnung (GO) vom 12. März 2000 angeordnet. Der zweite Wahlgang findet am 28. November 2010 statt.
Gemäss Art. 20 des Reglements über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Urne und an der Gemeindeversammlung vom 12. März 2000 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis am 12. Montag vor dem Wahltag, d.h. bis spätestens am Montag, 5. Juli 2010, 12.00 Uhr, an die Gemeindeschreiberei Oberhofen einzureichen.
Die Wahlvorschläge haben, gemäss Art. 20 und 22 des Reglements über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Urne und an der Gemeindeversammlung, folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen oder Bürgern unterzeichnet sein.
- Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
- Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der Vorgeschlagenen enthalten.
- Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
- Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Wahlen zu treffen sind. Bei den Proporzwahlen darf jeder Name zweimal aufgeführt werden.
Das Formular für die Wahleingaben kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Oberhofen am Thunersee, 20. Mai 2010
Gemeinderat Oberhofen