Schoren 1
3653 Oberhofen
Tel. 033 244 11 21
Fax. 033 244 11 25
bauverwaltung(at)oberhofen.ch
Kontaktperson
Herr
Jürg Haueter Bauverwalter
Naturgefahrenkarte
Grundlagen
Durch den Kanton wurde in Wahrnehmung seiner Aufgabe in den Bereichen Wasserbau, Naturgefahren und Schutzwaldpflege, eine Grobanalyse der Gefahrensituation vorgenommen und durch einen Forstingenieur ein Ereigniskataster erstellt. In der Folge wurde mit der Gemeinde Hilterfingen ein Auftrag zur Erarbeitung der Gefahrenkarten Hilterfingen und Oberhofen an die Ingenieur- und Geologengemeinschaft Kissling + Zbinden AG Bern, Spiez / Kellerhals + Häfeli Geologen, Bern erteilt (GR vom 25.01.2006). Die Arbeiten sind nun abgeschlossen, d. h. die Naturgefahrenkarte liegt vor. Am Planwerk haben mitgearbeitet: TBA (Oberingenieurkreis 1), KAWA (Abt. Naturgefahren), Ingenieure und Geologen der vorgenannten Büros, Gemeinderäte Wattinger und Herren, Schwellenmeister Jäger, Bauverwalter Haueter und Steiner.
Plan Naturgefahrenkarte - Internetzugang
Bedeutung der Gefahrenstufen
Aus den Bundes-Empfehlungen zur „Berücksichtigung von Massenbewegungsgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten“.
Rot: Erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich)
- Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der raschen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen
oder: - Die Ereignisse treten zwar in schwächerem Ausmass, dafür aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auf. In diesem Fall sind entweder Personen vor allem ausserhalb von Gebäuden gefährdet oder Gebäude werden unbewohnbar.
Das rote Gebiet ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich.
Blau: Mittlere Gefährdung (Gebotsbereich)
- Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon.
- Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind rasche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich Bauweise beachtet werden.
Das blaue Gebiet ist im wesentlichen ein Gebotsbereich, in dem schwere Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen (Auflagen) vermieden werden können.
Gelb: Geringe Gefährdung (Hinweisbereich)
- Personen sind kaum gefährdet.
- Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen.
Das gelbe Gebiet ist im wesentlichen ein Hinweisbereich.
Gelb-weiss gestreift: Restgefährdung (Hinweisbereich)
Gefährdungen mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit und einer hohen Intensität können durch eine gelb-weiss gestreifte Signatur bezeichnet werden. Dieses Gebiet ist ein Hinweisbereich, der eine Restgefährdung bzw. ein Restrisiko aufzeigt.
- Die Ausscheidung von Hinweisbereichen ist restriktiv zu handhaben. Sie soll prozessspezifisch und Schadenpotenzialorientiert erfolgen.
Weiss: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine oder vernachlässigbare Gefährdung
Gefahrenhinweisbereich
Potenzieller Gefahrenbereich: Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit von gefährlichen Prozessen nicht bestimmt.
Die Gefährdung von Personen, Tieren und Sachwerten ist fallweise zu prüfen.
Bedeutung der Gefahrenstufen für die Nutzungsplanung
Rot: Erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich)
Es dürfen grundsätzlich keine Bauten und Anlagen, die dem Aufenthalt von Mensch und Tier dienen, errichtet oder erweitert werden. Nichtüberbaute Bauzonen sollen rückgezont werden.
Blau: Mittlere Gefährdung (Gebotsbereich)
Bauen ist mit Auflagen erlaubt. Diese sollen mit einem der jeweiligen Gefahrenart entsprechendem Inhalt im Bau- und Zonenreglement festgehalten werden. Es sollen nach Möglichkeit keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.
Gelb: Geringe Gefährdung (Hinweisbereich)
Die Grundeigentümer sind auf die bestehende Gefährdung und auf mögliche Massnahmen zur Schadenverhütung aufmerksam zu machen.
Gelb-weiss gestreift: Restgefährdung (Hinweisbereich)
Die gelb-weiss gestreifte Zone zeigt das Restrisiko auf.
Erhebliche Gefährdungen (Rote Bezeichnung)
Wassergefahren, Hochwasser, Überflutungen
Thunersee, Sackwaldgräbli, Riderbach, Manebächli, Steichänel, Glesibach und Oertlibach.
Massenbewegungsgefahren
Balmfluh, Rinderstall, Wallisport, Burghalden, westlich Heidenhaus, Längenschachen (Stadel- Glesichopfwald, i de Schöpf) und unterhalb Oertli (entlang der Kantonsstrasse).
Rutschungen, Hangmuren, Sturzprozesse
Balmfluh bis Wallisport.
Schlussfolgerungen
Umsetzung und Anwendung der Gefahrenkarte
Die synoptische Gefahrenkarte zeigt die Überlagerung aller Gefahrenarten und liefert die Gesamtübersicht der Gefahrensituation in einem Gebiet.
Bei Überlagerungen wird stets die grössere vor der geringeren Gefährdung aufgezeigt.
Wie aus der Gefahrenkarte hervorgeht, befindet sich das Gebiet der Gemeinde Oberhofen grossflächig im potentiellen Wirkungsbereich von Naturgefahren. Deshalb bildet die Gefahrenkarte ein wichtiges Instrument für die Ortsplanung und zur Planung von Schutzmassnahmen.
Es wird empfohlen, für alle Gefahrenstufen (rot, blau, gelb) gewisse Bedingungen an Bauten und Anlagen zu stellen. Baugesuche in blauen und roten Gefahrengebiet sind den zuständigen Kantonalen Fachstellen zur Beurteilung vorzulegen.
Im gelben Gefahrenbereich mit geringer Gefährdung sind Planer und die Bauherrschaft über die Gefahrensituation zu informieren.
Beständigkeit der Gefahrenkarte
Die Gefahrenkarten zeigen die zum Zeitpunkt der Begutachtung bestehende Gefährdung auf der Basis des aktuellen Gebietszustandes auf.