Gemeindeverwaltung Oberhofen
Schoren 1 Schlössli
3653 Oberhofen
Tel. 033 244 11 11
Fax. 033 244 11 25
verwaltung(at)oberhofen.ch


Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen 

Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr


Abstimmung, 11. März 2012

Gemeindeurnenabstimmung vom 11. März 2012

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 11. März 2012, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlagen zu befinden haben:

  • Annahme Gemeindeordnung mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2013 und
  • Annahme Wahl- und Abstimmungsreglement mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2013

Allgemeine Hinweise

Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen

Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 9. März 2012, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.

Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag (d.h. ab 10. Februar 2012) bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenhei-ten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe

  • Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
  • Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung Sonntag, 11. März 2012, 10.00 Uhr)
  • Während den Urnenöffnungszeiten, d.h. am Sonntag, 11. März 2012, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Botschaft, Gemeindeordnung und Wahl- und Abstimmungsreglement