Gemeindeverwaltung Oberhofen
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Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 27. Februar 2008

Dienstag, 01.Juli 2008

Der Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung, die sich in der Hauptsache der Revision von Artikel 41 Gemeindebaureglement widmete, sind 330 (!) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gefolgt. Das grosse Bevölkerungsinteresse hat bestätigt, dass mit der Revision dieses Artikels eben auch (un)mittelbar das Projekt „Janus“ im Bereich der heutigen Zone mit Planungspflicht Wendelsee zur Debatte steht.

In der lebhaften Diskussion hatten alle Beteiligten die Möglichkeit sich für oder gegen diesen Artikel - oder eben für oder gegen das Neubauprojekt - auszusprechen und davon haben ganz besonders Mitglieder des Vereins Ortsbildgestaltung Oberhofen Gebrauch gemacht. Dieser Verein hat sich - mit dem Argument, es werde mit der Revision von Artikel 41 GBR und einer Realisierung des Objekts im landschaftlich besonderen Gebiet am See die Gemeinde verschandelt - klar gegen diese Revision ausgesprochen. Alle vorberatenden Organe wie Wettbewerbsjury, Bau- und Planungsinstanzen sowie der Gemeinderat hielten und halten dafür, dass dieses auf Grund der Mitwirkung revidierte Bauwerk am fraglichen Standort (am Osteingang zum Dorf Oberhofen) gut passt, auch unter Einbezug der Kriterien für das Orts- und Landschaftsbild.

Im Rahmen der Gemeindeversammlung wurde auch beantragt, es sei über diesen revidierten Artikel eine geheime Abstimmung durchzuführen. Das benötigte Quorum von 110 Stimmen wurde allerdings nicht erreicht.

Der Souverän hat den revidierten Artikel 41 GBR dann mit 221 gegen 91 Stimmen gutge-heissen. Ebenso hat die Gemeindeversammlung den neuen Artikel 52 a GBR, der auf die Naturgefahren/den kommunalen Gefahrengebieten ausgerichtet ist, genehmigt.