Gemeindeschreiberei
Schoren 1
3653 Oberhofen am Thunersee
Tel. 033 244 11 11
Fax. 033 244 11 25
verwaltung(at)oberhofen.ch
Kontaktperson
Frau
Martina Mathys Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Schoren 1
3653 Oberhofen am Thunersee
Tel. 033 244 11 11
Fax. 033 244 11 25
verwaltung(at)oberhofen.ch
Kontaktperson
Frau
Martina Mathys Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Todesfall
Bei Todesfällen müssen in schwieriger und zudem kurzer Zeit viele organisatorische Massnahmen getroffen werden. Hier eine kleine Hilfe für Angehörige.
Bestattung
- Nehmen Sie sich Zeit - lassen Sie sich nicht drängen.
- Die Angehörigen müssen durch den Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Dazu kann der Hausarzt oder der Notfallarzt gerufen werden. Verstirbt jemand im Spital, geschieht dies automatisch durch den zuständigen Arzt.
- Benachrichtigen Sie den Pfarrer. Zuständig für Oberhofen ist Pfarrer Paul Amstutz, Tel. 033 243 16 74. Mit dem Pfarrer besprechen die Angehörigen den Termin für die Abdankungsfeier. Er trifft sich baldmöglichst mit der Trauerfamilie zum Trauergespräch. Es empfiehlt sich, die nächsten Angehörigen einzuladen.
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen. Auf Ihren Wunsch wird dieses sämtliche notwendigen Schritte für Sie einleiten bzw. erledigen.
- Reservieren Sie umgehend den Bestattungstermin sowie die Bestattungsart (Erdgrab, Urnengrab, Urnennischenwand oder Gemeinschaftsgrab). Anlaufstelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Tel. 033 244 11 11 oder der Friedhofgärtner, Hans Habegger, Hilterfingen, Tel. 033 243 21 13.
- Holen Sie bei der Gemeindeschreiberei zuhanden des Friedhofgärtners die schriftliche Bestattungsbewilligung ein. Die Bestattungsbewilligung ist dem Friedhofgärtner rechtzeitig vor dem Bestattungstermin zu übergeben.
- Benachrichtigung der Bevölkerung. Flugblätter und/oder Zirkulare können bei einer Druckerei in der Region angefertigt werden.
- Das Zivilstandsamt wird benachrichtigt, wo der Tod eingetreten ist. Ist jemand in der Gemeinde Oberhofen verstorben, erfolgt die Meldung an das Zivilstandsamt Kreis Thun. Unbedingt vorzulegen ist die Todesbescheinigung des Arztes und, wenn vorhanden, das Familienbüchlein. Die Spitäler benachrichtigen das Zivilstandsamt direkt – die Angehörigen müssen hier nichts erledigen.
- Der Siegelungsbeamte wird sich direkt mit der Trauerfamilie in Verbindung setzen. Er ist verpflichtet, im Rahmen eines Protokolls das Vermögen (Geld, Wertgegenstände etc.) aufzunehmen.
Für allfällige Fragen stehen Ihnen der Ortspfarrer, die Gemeindeschreiberei Oberhofen (Bestattungsbeamter), der Friedhofgärtner sowie die Bestattungsunternehmer gerne zur Verfügung.
Grabunterhaltsverträge
Es ist möglich, bei der Gemeindeschreiberei Oberhofen einen Grabunterhaltsvertrag abzuschliessen. Über die Vertragsunterlagen und Kosten können Sie sich bei der Gemeindeschreiberei informieren.