Gemeindeschreiberei
Schoren 1
3653 Oberhofen am Thunersee
Tel. 033 244 11 11
Fax. 033 244 11 25
verwaltung(at)oberhofen.ch

Kontaktperson
Frau
Martina Mathys Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen

Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Zuzug

Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen. Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der elterlichen Gewalt/Vormund) verantwortlich. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie anmelden.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • Familienbüchlein
  • AHV-Ausweis (graue Karte)

Von der Anmeldung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate in Oberhofen aufhalten will.

Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert 14 Tagen seit Zuzug oder vor Stellenantritt persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.

Dazu werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Pass des Heimatlandes
  • Arbeitsbewilligung
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • AHV-Ausweis (wenn bereits vorhanden)