Feuerwehr
Wehrdienstpflicht
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr sind dienstpflichtig.
Ersatzabgabe
Personen, die nicht aktiv Feuerwehrdienst leisten, zahlen eine Ersatzabgabe von 9% des Gemeindesteuerbetrags (mind. Fr. 50.00 / max. Fr. 400.00).
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Rekrutierung 2010 (2 MB)
Atemschutzprogramm 2010 (12 KB)
Entschuldigungsgesuch FWO (28 KB)
Uebungsprogramm 2010 (27 KB)
Weitere Informationen
Gebäudeversicherung des Kantons Bern
www.gvb.ch
Beratungsstelle für Brandverhütung
www.bfb-cipi.ch
Schweizerischer Feuerwehrverband
www.swissfire.ch
Feuerwehrverband des Kantons Bern
www.bernfire.ch
