Feuerwehr

Wehrdienstpflicht

Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr sind dienstpflichtig.

Ersatzabgabe

Personen, die nicht aktiv Feuerwehrdienst leisten, zahlen eine Ersatzabgabe von 9% des Gemeindesteuerbetrags (mind. Fr. 50.00 / max. Fr. 400.00).

Weitere Informationen

Gebäudeversicherung des Kantons Bern
 www.gvb.ch

Beratungsstelle für Brandverhütung
 www.bfb-cipi.ch

Schweizerischer Feuerwehrverband
 www.swissfire.ch

Feuerwehrverband des Kantons Bern
 www.bernfire.ch