Schoren 1
3653 Oberhofen
Tel. 033 244 11 11
Fax. 033 244 11 25
steuerverwaltung(at)oberhofen.ch
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Steuerarten
Einkommenssteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Erbschaftssteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Gewinn- und Kapitalsteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Grundstückgewinnsteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer stützt sich auf den rechtskräftigen amtlichen Wert und wird in Promillen berechnet. Steuerpflichtig ist, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als EigentümerIn oder NutzniesserIn im Grundbuch eingetragen ist. Jedes Kalenderjahr bildet eine Veranlagungsperiode. Ratenrechnungen werden keine erstellt. Weitere Informationen nehmen sie dem Begleitschreiben der Liegenschaftssteuerrechnung.
Quellensteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Schenkungssteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Vermögenssteuer
Kanton Bern, Finanzdirektion
www.fin.be.ch
Verrechnungssteuer
Mit dem Einreichen der Steuererklärung (Rückerstattungsantrag auf Formular 3) beantragt die steuerpflichtige Person die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Das Guthaben wird mit der Jahresschlussabrechnung verrechnet. Ein allfälliger Überschuss wird zurückerstattet. Die Anrechnung an Raten ist nicht möglich.
In folgenden Fällen kann ein Rückerstattungsantrag auch ohne Steuererklärung eingereicht werden:
- Grabfonds bis Fr. 8’000.--
- Beamte von internationalen Organisationen
- Quellenbesteuerte
- Verein ohne Statuten
- Härtefälle und Konkurse
- "Jass-, Kaffekässeli" usw.
Solche Anträge sind auf Formular S-166 bei der Abteilung Verrechnungssteuer einzureichen. Formulare sind bei der Steuerverwaltung Oberhofen oder bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Verrechnungssteuer, Wildhainweg 9, 3012 Bern, Tel. 031 633 44 42, Fax 031 633 44 64, erhältlich.
Rückerstattung / pauschale Anrechnung ausländischer Erträgnisse
Die Antragsformulare können bei uns oder bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Verrechnungssteuer, Wildhainweg 9, 3012 Bern, Tel. 031 633 44 42, bezogen werden. Einreichungsort ist die Abteilung Verrechnungssteuer in Bern.
Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften
Die Beteiligten von Stockwerkeigentümergemeinschaften haben den Antrag auf Rückerstattung gemeinsam bei der ESTV einzureichen (Formular 25) .