Schoren 1
3653 Oberhofen
Tel. 033 244 11 11
Fax. 033 244 11 25
steuerverwaltung(at)oberhofen.ch
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Steuererklärung
- Wegleitung / Merkblätter / Erläuterungen
- Formulare Steuererklärung
- Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 StG
- Fristverlängerung
Sämtliche Änderungen sind in der neuen Wegleitung mit einem blauen Balken am Rand markiert.
Jedes Formular ist persönlich angedruckt und enthält einen entsprechenden Strichcode. Deshalb dürfen keine kopierten Formulare von anderen Steuerpflichtigen verwendet werden. Falls Formulare fehlen oder verloren gegangen sind, können diese mit dem Bestellschein (im hinteren Teil der Wegleitung) direkt bei der Veranlagungsbehörde Oberland in Thun angefordert werden.
Die Formulare 1 - 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen und einzureichen. Wenn keine Wertschriften oder Guthaben vorhanden sind, reichen Sie das Formular 3 trotzdem mit der Bemerkung "keine" unterschrieben ein.
Folgende Formulare sind zu datieren und zu unterzeichnen:
- Formular 1 (Fragebogen)
- Formular 3 (Wertschriftenverzeichnis)
Es sind nur die in den Formularen 1, 3, 9 und 10 sowie in den Wegleitungen ausdrücklich verlangten Belege resp. Bescheinigungen einzureichen. Falls die Veranlagungsbehörde weitere Unterlagen benötigt, werden diese eingefordert. Es sind somit keine AHV- und Renten-Bescheinigungen, Verrechnungssteuerausweise, Kontoauszüge, Schuldzinsbestätigungen, einzelne Belege über Vergabungen, Krankheits- und Berufskosten usw. einzureichen. Eine umfangreiche Checkliste über die erforderlichen oder nicht benötigten Belege kann bei der Steuerverwaltung Oberhofen abgeholt werden.
Die Steuererklärung ist beim Steuerbüro Oberhofen einzureichen. Wir bitten Sie, die Formulare nicht zu heften.