Geringfügige Änderung des Baureglements in Art. Art. 221 Abs. 1, Zone für öffentliche Nutzungen (ZOEN) 7 «Mehrzweckhalle» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat von Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 4. Dezember 2023 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung Oberhofen eingesehen werden.
Gemeinde Oberhofen
Auflageakten
Erläuterungsbericht samt Beilagen