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Oberhofen - Aktuell
 

Teilrevision Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Digitaler Umzug

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug (eUmzug) anbieten. Die persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich.

Verzicht auf Heimatschein sowie Niederlassungsausweis im Anmeldeverfahren

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizer werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

Die bisher deponierten Heimatscheine bleiben vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt. Falls Sie wegziehen oder in der Gemeinde umziehen, werden wir Ihnen den Heimatschein zu unserer Entlastung zurücksenden. Bitte bewahren Sie Ihren Heimatschein sorgfältig auf. Bei einem allfälligen Kantonswechsel ist der Heimatschein der neuen Wohnsitzgemeinde vorzulegen.

Bei Änderungen des Zivilstands, der Personalien oder des Heimatortes erhält die Gemeinde diese Meldung auf digitalem Weg. Somit wird kein neuer Heimatschein benötigt und der alte Heimatschein wird von der Gemeinde vernichtet.

Verzicht auf Heimatausweis sowie Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalt)

Bei einem Wochenaufenthalt innerhalb des Kantons Bern müssen Sie sich persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde melden. Die Wohnsitzgemeinde übermittelt die Aufenthaltsadresse der Aufenthaltsgemeinde. Die physische Hinterlegung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis) ist seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr nötig.

Bei einem ausserkantonalen Aufenthaltsort muss die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis) hinterlegt werden.

Gebühren

Mit der entsprechenden Revision hat der Kanton auch folgende Gebühren angepasst:

Anmeldung in Oberhofen  pro volljährige Person CHF 20.00
Adressänderung innerhalb der Gemeinde  pro volljährige Person CHF 20.00
Abmeldung in Oberhofen  gratis
Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in Oberhofen  pro Person CHF 20.00
Verlängerung Wochenaufenthalt  pro Person CHF 10.00
Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde pro Person CHF 20.00
Wohnsitzbestätigung oder andere Bescheinigungen  pro volljährige Person CHF 20.00

 

 

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