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Oberhofen - Aktuell
 

Publikation Ausserkraftsetzung Fondsverordnung Vereinsvermögen Klösterli-Bühne Oberhofen

Ausserkraftsetzung Fondsverordnung Vereinsvermögen Klösterli-Bühne Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. März 2022 beschlossen, die Fondsverordnung Vereinsvermögen Klösterli-Bühne Oberhofen aufzuheben. Die Mittel aus dem Fonds Vereinsvermögen Klösterli-Bühne Oberhofen sind aufgebraucht. Sie wurden zweckbestimmt eingesetzt. Deshalb kann die Verordnung ausser Kraft gesetzt werden. Diese Aufhebung wird gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

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