Gemeindeurnenabstimmung vom
27. November 2022

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 27. November 2022, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:

1. Genehmigung Verpflichtungskredit über CHF 3'050'000.00 für das Neubauprojekt Wasserreservoir Burghalde

 

Allgemeine Hinweise

Abstimmungslokal Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen

Abstimmungsmaterial

Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 25. November 2022, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.ch abrufbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe

Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung Sonntag, 27. November 2022, 10.00 Uhr)
Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 27. November 2022, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Auflageakten 

Botschaft vom 27. November 2022

Übersichtsplan 1:2000

Situation 1:500

Konzept Baustellendisposition Situation 1:200

Situation 1:100

Bodenbedeckung Situation 1:100

Grundriss und Schnitte Bauwerk 1:50

Schnitte und Ansicht Bauwerk 1:50

Druckbrecher / Zentrale Bauwerk 1:50

 

« Zurück