An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 27. November 2022, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
1. Genehmigung Verpflichtungskredit über CHF 3'050'000.00 für das Neubauprojekt Wasserreservoir Burghalde
Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen
Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 25. November 2022, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.ch abrufbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Stimmabgabe
Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung Sonntag, 27. November 2022, 10.00 Uhr)
Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 27. November 2022, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Auflageakten
Botschaft vom 27. November 2022
Konzept Baustellendisposition Situation 1:200
Bodenbedeckung Situation 1:100
Grundriss und Schnitte Bauwerk 1:50
Schnitte und Ansicht Bauwerk 1:50
Druckbrecher / Zentrale Bauwerk 1:50