Der Finanzhaushalt in Gemeinden umfasst weit mehr als die reine Buchführung. Praktisch jede kommunale Aufgabe hat finanzielle Auswirkungen. Deshalb müssen die im Alltag anfallenden Geschäfte oft auch aus finanzpolitischer und finanzrechtlicher Sicht korrekt beurteilt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Funktion der verschiedenen Instrumente zur Führung des Finanzhaushaltes und die finanzrelevanten strategischen Zielsetzungen.
Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, welche am 31. Dezember des laufenden Jahres ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberhofen haben. Vorbehalten bleibt die Steuerpflicht aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit.
Die für die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhofen aktuell massgebenden Steueranlagen auf einen Blick:
Kantonssteuer | 3.06 % |
Gemeindesteuern | 1.59 % |
TOTAL (ohne Kirchensteuer) | 4.65 % |
Liegenschaftssteuer | 1.0 ‰ des amtlichen Wertes |
Christ-katholisch | 0.201 % |
Evangelisch-reformiert | 0.200 % |
Römisch-katholisch | 0.201 % |
Feuerwehrersatzabgabe | 10% des Gemeindesteuerbetrags (mind. CHF 50.00 / max. CHF 450.00 pro Jahr) |
Hund | CHF 100.00 pro Hund und Jahr |
Hund in Landwirtschaftszone | CHF 60.00 pro Hund und Jahr |
> unselbständig Erwerbende: | 15. März |
> selbständig Erwerbende: | 15. Mai |
Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfälle) ist die Einreichefrist auf dem Begleitschreiben der Steuerverwaltung angegeben.
Als steuerpflichtige Person im Kanton Bern haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für das Einreichen Ihrer Steuererklärung online über das Internet zu erfassen oder schriftlich bei der zuständigen Region der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Steuererklärung kann mit der Software TaxMe elektronisch ausgefüllt werden werden. Die Software kann hier heruntergeladen werden. Sie kann aber auch online ausgefüllt werden. Für den Zugriff benötigen Sie Ihre User-ID und Ihr Passwort, welche Ihnen auf dem Begleitschreiben zur Steuererklärung mitgeteilt wurden.
Schlussabrechnung zahlbar bis 30 Tage nach Fälligkeit:
Leere Einzahlungsscheine können entweder online oder telefonisch bei der Kantonalen Steuerverwaltung unter T +41 (0)31 633 60 01 bestellt werden.
Bedeutet die Bezahlung von rechtskräftig festgesetzten Steuern eine erhebliche Härte, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Massgebend für die Beurteilung des Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person.
Das Erlassgesuch ist schriftlich - mit dem amtlichen Gesuchsformular und zusammen mit allen verlangten Belegen - bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und reicht das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es somit auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.
Als Steuerwerte gelten:
Auskünfte an Dritte dürfen nur noch in folgenden Fällen erteilt werden:
Steuerliche Auskünfte in oben zutreffenden Fällen erteilt über Natürliche Personen die Gemeindeverwaltung und über Juristische Personen die Kantonale Steuerverwaltung. Steuerauskünfte erfolgen nur auf schriftliches, begründetes Gesuch hin, unter Beilage der erforderlichen Interessensnachweise. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt.
Die Gemeinde Oberhofen erstellt jährlich das Budget für das Folgejahr sowie die Jahresrechnung für das vergangene Jahr. Über das Budget mit Steueranlage entscheiden jeweils abschliessend die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung, während die Jahresrechnung durch den Gemeinderat genehmigt wird.
Der Finanzplan bezweckt primär eine zielgerichtete planerische Steuerung des Finanzhaushaltes und ist im Gegensatz zum Budget und der Jahresrechnung unverbindlich. Er dient dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung vorwiegend als Führungs-, Koordinations- und Orientierungsinstrument. Der Finanzplan umfasst fünf Planjahre und wird rollend den neuen Gegebenheiten angepasst.
Die Haushaltsführung richtet sich nach den folgenden öffentlich-rechtlichen Grundsätzen:
Die zur Erfüllung der Aufgaben erbrachten Leistungen (Geld-, Sach- oder Dienstleistungen) werden auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Aufgaben werden mit dem besten Kosten-/Nutzen-Verhältnis erfüllt.
Aufgaben werden laufend auf ihre Notwendigkeit und Tragbarkeit überprüft. Neue Aufgaben werden nach Massgabe ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung angegangen.
Der Gemeinderat Oberhofen hat seine strategischen Ziele im Finanzbereich festgelegt:
Gemeindeverwaltung Oberhofen
Schoren 1 Schlössli
3653 Oberhofen am Thunersee
T +41 (0)33 244 11 11 (Zentrale Dienste)
T +41 (0)33 244 11 22 (Bauverwaltung)
T +41 (0)33 244 11 33 (Finanzverwaltung & Steuern)
F +41 (0)33 244 11 25
vrwltngbrhfnch
Montag | 08.00h - 11.30h | 14.00h - 18.00h |
Dienstag | 08.00h - 11.30h | 14.00h - 17.00h |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00h - 11.30h | 14.00h - 17.00h |
Freitag | 08.00h - 14.00h durchgehend |