Autor: Talus Weblösungen
Ausser im Wallis ist mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht, gültig ab 1.1.2020, nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig, da man über die Jahre gelernt hat, mit dem Feuerbrand umzugehen… zudem wird aus finanziellen Gründen vermehrt auf die Eigenverantwortung fokussiert!
«Was tun im Hausgarten» (www.hausinfo.ch)
Unser
Feuerbrandkontrolleur:
Hanspeter
Nyffenegger, Laueli 4, 3653 Oberhofen - Mobil 079 656 83 70 - Mail nyga@bluewin.ch
Was ist Feuerbrand?
Diese
bakterielle Pflanzenkrankheit befällt eine ganze Reihe
von Zier- und Wildpflanzen wie: Weissdorn, Vogelbeere, Mispeln. Aber auch Kernobst: Apfel-,
Birnen- oder Quittenbäume. Der Name Feuerbrand rührt von der schwarzbraunen Verfärbung, dem "verbrannten" Aussehen der befallenen Pflanzen her, deren
Triebspitzen sich ausserdem U-förmig nach unten biegen. Bei infizierten Pflanzen treten im
Frühling die
Bakterien als kleine Schleimtropfen aus.
Die hoch ansteckenden Bakterien können sehr rasch
durch Insekten, Regen und Wind, Vögel, aber auch
durch den Menschen (via Grünabfälle, Werkzeuge, Kleider etc.) auf gesunde Pflanzen übertragen werden. Bei Neupflanzung ist bis auf weiteres auf
alle Feuerbrandwirtspflanzen zu verzichten.
Kantonale Fachstelle für Pflanzenschutz (BE): www.be.ch/feuerbrand
Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil: www.acw.admin.ch
Weitere meldepflichtige Schadorganismen:
Ambrosia,
Asiatischer Laubholz-Bockkäfer, Edelkastanien-Gallwespe
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