Wir sind bestrebt, das Baubewilligungsverfahren möglichst zügig durchzuführen. Dies bedingt, dass die Baugesuchsformulare vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sind. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. So können vorhandene Auflagen bereits in der Projektierung mitberücksichtigt werden. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Sind Sie von Stellenverlust betroffen? Melden Sie sich möglichst rasch bei der Arbeitslosenversicherung an. Zuständig für die Gemeinde Oberhofen ist das RAV Thun.
Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich! Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an: treffpunkt-arbeit.ch
Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer.
Der amtliche Wert wird durch die Kantonale Steuerverwaltung festgesetzt bzw. durch einen Schätzer bewertet. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen am Grundstück werden laufend neu bewertet und nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen befinden sich bei der Standortgemeinde und können von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzniesserinnen und Nutzniessern eingesehen werden.
Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung gehören einerseits das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.
Andererseits bildet sie die Grundlage für nahezu alle anderen geografischen Daten, für zahlreiche Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben und für geografische Informationssysteme.
Der Geometer stellt die Situationspläne im Zusammenhang mit einem Baugesuch aus und ist verantwortlich für die Nachführung der Katasterpläne der Gemeinde Oberhofen.
Wollen Sie Ihren Wohnkomfort verbessern, die Lebensqualität steigern, die Umwelt schonen und Ihr Budget entlasten, wenden Sie sich an die regionale Energieberatungsstelle in Thun. Sie werden individuell und unabhängig beraten.
Die Förderprogramme von Bund und Kanton richten sich an Hauseigentümer, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen und an Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsanlässen im Energiebereich. Für weiterführende Informationen nehmen Sie bitte mit dem Amt für Umweltkoordination und Energie Kontakt auf.
Der Trinkwasserbedarf wird von Quellwasservorkommen aus dem oberen Gemeindegebiet abgedeckt. Das Trinkwasser wird mit UV-Behandlungsanlagen entkeimt und mit Reservoirs über Hydranten- und Trinkwasserleitungen ins Gemeindegebiet zum Verbraucher verteilt. Der Brunnenmeister betreut im Auftrag der Gemeinde Oberhofen die öffentliche Wasserversorgung.
Das Trinkwasser der Gemeinde Oberhofen wurde am 6. April 2020 (chemisch + bakteriologisch) überprüft und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser wird ausschliesslich durch Quellenwasser aus zwei verschiedenen Quellgebieten gewonnen und ist UV-entkeimt.
Genauere Informationen finden Sie im Untersuchungsbericht der Trinkwasserqualität.
Das Gebiet Oertli ist an der Wasserversorgung Sigriswil und das Gebiet Allmend an der Wasserversorgung Heiligenschwendi angeschlossen. Auch dieses Trinkwasser ist bakteriologisch einwandfrei.
Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt. Diese wird durch die ARA-Thunersee in Uetendorf ausgeführt.
Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Abwassergebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.