Des Thema Alter befasst sich mit allen Fragen, die mit dem älter werden verbunden sind. Hier finden Sie Dienstleistungen der Gemeinde Oberhofen und Kontaktangaben zu Drittanbietern. Haben Sie zum Thema Alter Fragen oder Anregungen? Dann bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
Wenn es sinnvoll wird, das Leben zu vereinfachen: Im Alters- und Pflegeheim Seniorama werden pflege- und betreuungsbedürftige Menschen körperlich und seelisch betreut.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Seniorama für weitere Auskünfte.
SPITEX ist die spital- und heimexterne Pflege und Betreuung. Spitex-Mitarbeitende pflegen, betreuen und unterstützen hilfsbedürftige Menschen zu Hause.
Die SPITEX-Dienste RUTU stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen/Hünibach und Oberhofen jeden Alters zur Verfügung. Massgebend sind Notwendigkeit und ausgewiesener Bedarf. Ebenfalls können sowohl schweizer- als auch ausländische Feriengäste, z.B. in Hotels oder Ferienwohnungen betreut werden.
Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern und ist bei Fragen Anlauf- und Beratungsstelle für die Bevölkerung. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhofen werden von der AHV-Zweigstelle Thun betreut.
Für die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen ist der Gemeinderat zuständig. Testamente und Erbverträge von Personen mit Wohnsitz Oberhofen können zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Verfügung von Todes wegen unmittelbar nach dem Tod eröffnet wird.
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden.
Ehe- und Erbverträge können nur notariell abgeschlossen werden. Für Fragen über die, in Ihrem speziellen Fall zu wählende Form und über materielle Inhalte, lassen Sie sich am besten durch einen Notar beraten. Für die Eröffnung von Ehe- und Erbverträgen ist der Notar zuständig.
Das Originaltestament wird in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testaments persönlich bei den Zentralen Diensten der Gemeindeverwaltung übergeben oder per Post (eingeschrieben) zugestellt. Lassen Sie Ihr Testament durch einen Notar erstellen, können Sie ihn mit der Zustellung beauftragen. Falls Sie zu Hause eine Kopie aufbewahren möchten, sollten Sie darauf den Vermerk "Original bei der Gemeinde Oberhofen deponiert" anbringen.
Gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und des Empfangsscheins kann das Testament durch die Verfasserin oder den Verfasser persönlich jederzeit herausverlangt, abgeändert und wieder eingelegt werden.
Wenn Sie ein früher abgefasstes Testament durch ein neues ersetzen, sollten Sie alle älteren Versionen vernichten. Damit können Unklarheiten bei der Eröffnung verhindert werden.
Art 16 Abs 2 Notariatsverordnung
Der Wohnsitzgemeinde der verfügenden Person ist die Aufbewahrung mitzuteilen.
Jede handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern und sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll. Ansonsten entscheidet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde wer als Beistand welche Aufgaben wahrnimmt.
Eigenhändig (d.h. von A bis Z handgeschrieben mit Ort, Datum und Unterschrift) zu errichten oder öffentlich zu beurkunden (analog Testament).
- bei einem Notar
- bei der Wohnsitzgemeinde
- zu Hause
- bei einer Vertretungsperson
- Mitteilung über Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt
Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass jemand urteilsunfähig geworden ist, erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt und bei der Gemeinde, ob ein Vorsorgeauftrag existiert. Wenn ja, prüft sie, ob er gültig erstellt worden ist und händigt der beauftragten Person (Vertretungsperson) eine Urkunde aus, in der ihre Aufgaben und Rechte festgehalten sind.
Ein Organspender kann bis zu sieben Menschenleben retten. In der Schweiz warten über 1480 Menschen auf ein neues Organ (Stand: Dezember 2016). Jährlich sterben etwa 100 Personen, weil ihnen kein passendes Organ zugeteilt werden konnte.
Organe: Herz, Lunge, Leber, Niere, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse.
Zu den transplantierbaren Geweben und Zellen gehören: Augenhornhaut, Haut, Eihäute (Amnion und Chorion), Herzklappen und grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder sowie Blutstammzellen.
Mit einer Spendenkarte, welche sie entweder:
- online ausfüllen
- per Telefon bestellen
(Gratisnummer von swiss transplant 0800 570 234)
- oder via Medical ID App auf dem Smartphone speichern
Jede ärztliche Behandlung erfordert die konkrete Einwilligung des aufgeklärten und urteilsfähigen Patienten. Dies bedeutet:
- Eingriffe ohne Aufklärung sind widerrechtlich
- Eingriffe ohne Einwilligung sind widerrechtlich
Weil urteilsunfähige Personen nicht einwilligen können, braucht es für sie eine "Ersatzlösung". Entweder:
- Antizipierte Willensäusserung durch Patientenverfügung oder
- Andere Personen (Bsp. Verwandte oder Vertrauensperson)
entscheiden für urteilsunfähige Person
Schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen
Mustervorlage FMH : www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html
- Eintrag möglich auf der Krankenkassen-Versichertenkarte. Für das Vorgehen siehe Website des Bundesamtes für Gesundheit: www.bag.admin.ch
- Dem Hausarzt oder einer nahen Vertrauensperson zur Kenntnis bringen
Gemeindeverwaltung Oberhofen
Schoren 1 Schlössli
3653 Oberhofen am Thunersee
T +41 (0)33 244 11 11 (Zentrale Dienste)
T +41 (0)33 244 11 22 (Bauverwaltung)
T +41 (0)33 244 11 33 (Finanzverwaltung & Steuern)
F +41 (0)33 244 11 25
vrwltngbrhfnch
Montag | 08.00h - 11.30h | 14.00h - 18.00h |
Dienstag | 08.00h - 11.30h | 14.00h - 17.00h |
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