22.02.2021
Anpassung der Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach
Inkrafttreten; Revision Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Oberhofen an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 eine Revision der Verordnung über die Halle am Riderbach vorgenommen hat. Diese tritt per 1. April 2021 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.
Gemeinderat Oberhofen
Oberhofen, 22. Februar 2021
Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach