Parkwesen

Die Grundlage des Parkwesens in der Gemeinde Oberhofen bilden das Reglement und die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze.

Parkzonen

In Oberhofen gibt es drei Parkzonen:

Zone a "Parkhaus"  = grün
Zone b " Dorfkern" = orange
Zone c "ausserhalb Dorfkern" =  blau

Tarife der Parkzonen:

Zone a "Parkhaus": maximale Parkdauer: 24 h
Zone b "Dorfkern": maximale Parkdauer: 3 h, 1. Stunde gratis, 2. Stunde CHF 1.00, 3. Stunde: CHF 2.00. Die Parkuhr ist von Montag bis Sonntag von 07.00 - 20.00 Uhr zu bedienen.
Zone c "ausserhalb Dorfkern": maximale Parkdauer: 24 h

Parkkarten

Zone a "Parkhaus":

Parkkarten in dieser Zone können an folgende Benutzerkategorien abgegeben werden (Art. 3, Abs. 1 PPV):

  1. Anwohnerinnen und Anwohner, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde gemeldet sind;
  2. Geschäftsbetriebe mit Sitz in Oberhofen;
  3. Geschäftsbetriebe, die in der Gemeinde Oberhofen tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind;
  4. Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken, welche sich in Oberhofen befinden;
  5. Mitarbeitende von Geschäftsbetrieben mit Sitz in Oberhofen;
  6. Besucherinnen und Besucher, die sich vorübergehend bei Anwohnerinnen und Anwohnern aufhalten.

Für das Parkhaus können maximal 30 Parkkarten ausgestellt werden (Art. 3, Abs. 5 PPV). Ist das Kontingent fast aufgebraucht, werden die Karten nach der oben erwähnten Kategorisierung erteilt.

Pro Parkkarte können maximal zwei Autokennzeichen angegeben werden (Art. 3, Abs. 6 PPV).

Kosten:
Parkkarte Parkhaus: CHF 90.00/Monat
Wochenparkkarte Besucher Parkhaus: CHF 49.00/Woche

Zone b "Dorfkern":

Parkkarten in dieser Zone können an folgende Benutzerkategorien abgegeben werden (Art. 3, Abs. 2 PPV):

  1. Anwohnerinnen und Anwohner, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde im Dorfkern angemeldet sind (max. 2 Karten pro Haushalt);
  2. Geschäftsbetriebe mit Sitz in Oberhofen, namentlich im Dorfkern (max. 1 Karte pro Betrieb).

Pro Parkkarte können maximal zwei Autokennzeichen angegeben werden (Art. 3, Abs. 6 PPV).

Der Dorfkern wird gemäss Anhang III der Parkplatzverordnung wie folgt festgelegt:

Zone c "ausserhalb Dorfkern":

Für diese Zone werden keine Parkkarten ausgestellt (Art. 1, Abs. 2 PPV). Anwohner der Zone c «ausserhalb Dorfkern» haben die Möglichkeit, in der Zone a «Parkhaus» eine Parkkarte zu lösen.

Digitale Parkkarten

Ab sofort werden die Parkkarten der Gemeinde Oberhofen nur noch digital ausgestellt. Sie können diese via die App «Parkingpay» unter dem Register «Bewilligungen» bestellen. Die Parkkarten werden online beantragt und anschliessend durch die Gemeindeverwaltung freigegeben. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls über diese App.

Wenn Sie Hilfe benötigen, dürfen Sie bei uns am Schalter vorbeikommen. Wir helfen Ihnen gerne und können diese für Sie ebenfalls digital ausstellen. Die blauen Parkkarten aus Papier, welche aktuell noch im Umlauf sind, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Reklamationen / Inkasso Parkbussen

Für Reklamationen zu Parkbussen, welche ab dem 24. März 2025 ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonspolizei Bern. Hierfür verwenden Sie bitte das unten verlinkte Onlineformular:

Onlineformular

Die Kantonspolizei ist für sämtliche Reklamationen sowie für das Inkasso zuständig.

Für Parkbussen, welche bis und mit dem 23. März 2025 ausgestellt wurden, können Sie sich weiterhin an die Bauverwaltung Oberhofen wenden: bauverwaltung@oberhofen.ch oder 033 244 11 22.

Bussenwesen

Art. 10, PPV

  1. Erhält ein Besitzer einer Parkkarte eine Busse, weil die Parkkarte nicht gut sichtbar bzw. lesbar deponiert wurde, wird diese Busse durch die Gemeindeverwaltung nicht storniert.
  2. Erhält ein Besitzer einer Parkkarte eine Busse, nach dem die Parkkarte abgelaufen ist, besteht kein Anrecht auf Stornierung, auch wenn eine Parkkarte nachgekauft wird.
  3. Erhält ein Parkplatzbenützer eine Busse aufgrund einer Fehlmanipulation, namentlicher Auswahl einer falschen Parkzone oder Eingabe eines falschen Kontrollnummernschildes, ist dies kein Stornierungsgrund.
  4. Es werden keine Ausnahmemöglichkeiten zur Stornierung geschaffen.
  5. Das Parkieren ausserhalb der markierten Parkfelder ist verboten und wird mit einer Busse belegt.
  6. sh. PPV 
  7. Das Campen ist auf allen öffentlichen Parkplätzen in der Gemeinde untersagt. Widerrechtliches Campen wird mit einer Busse belegt.