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Oberhofen - Aktuell
 

Genehmigung Teilrevision Personalverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2023 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt.

Die neue Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde per 1. Mai 2023 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Personalverordnung per 1. Mai 2023

 

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