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Oberhofen - Baupublikationen
 

Baupublikationen

Seit 1. März 2022 erfolgt zusätzlich zur physischen Auflage der Baugesuche auf der Bauverwaltung die ergänzende digitale öffentliche Auflage der Baugesuche auf der eBau-Plattform. Darauf können die eingereichten Formulare und Pläne eingesehen werden.

Baugesuche bei welchem die Gemeinde Oberhofen die zuständige Baubewilligungsbehörde ist: 

Zurzeit befinden sich folgende Gesuche in der öffentlichen Auflage: 


Bauherrschaft 

Wibke und Christoph Weber, Rebbergweg 11, 3653 Oberhofen

Projektverfasser

Bühler Architekten AG, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun

Bauvorhaben
 

Sanierung und Umbau Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch
innenaufgestellte Luft / Wasser Wärmepumpe

Standort / Parzelle Nr.

Rebbergweg 6, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 670

Nutzungszone

Wohnzone W2, Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung

Schutzzone / Schutzobjekt 

Statische Waldgrenze in Bauzonen

Beanspruchte Ausnahmen

Keine

Auflageort und Einsprachestelle

Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Auflage- und Einsprachefrist bis

6. Mai 2024

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).


Bauherrschaft 

H. Zürcher Immobilien AG, Moos 969a, 3123 Belp

Projektverfasser

GHZ Architekten AG, Sägetstrasse 5a, 3123 Belp

Bauvorhaben

 

Verlängerung der Baubewilligung Nr. 2021-2628 um zwei Jahre;
Neue Kleinwohnung im UG zur Miete, Umbau und Sanierung des
schützenswerten Bestandes

Standort / Parzelle Nr.

Neuenackerstrasse 5, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 528

Nutzungszone

Wohnzone W1

Schutzzone / Schutzobjekt 

Schützenswertes K-Objekt / schützenswerte Hochstammbäume

Auflageort und Einsprachestelle

Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Auflage- und Einsprachefrist bis

13. Mai 2024

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen, die sich nur gegen die Verlängerung der Baubewilligung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.


Bauherrschaft 

Patrick Meier, Schlüsselackerweg 7, 3652 Hilterfingen

Projektverfasser

Jürg Haueter, Tannackerstrasse 27, 3653 Oberhofen

Bauvorhaben

Ersatz Ölheizung durch aussenaufgestellte Luft / Wasser Wärmepumpe

Standort / Parzelle Nr.

Tannackerstrasse 2, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 537

Nutzungszone

W1

Schutzzone / Schutzobjekt 

Keine

Beanspruchte Ausnahmen

Keine

Auflageort und Einsprachestelle

Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee 

Auflage- und Einsprachefrist bis

13. Mai 2024

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). 

 

Baugesuche bei welchem das Regierungsstatthalteramt die zuständige Baubewilligungsbehörde ist: 

Zurzeit befinden sich keine Gesuche in der öffentlichen Auflage.