Seit 1. März 2022 erfolgt zusätzlich zur physischen Auflage der Baugesuche auf der Bauverwaltung die ergänzende digitale öffentliche Auflage der Baugesuche auf der eBau-Plattform. Darauf können die eingereichten Formulare und Pläne eingesehen werden.
Baugesuche bei welchem die Gemeinde Oberhofen die zuständige Baubewilligungsbehörde ist:
Zurzeit befinden sich folgende Gesuche in der öffentlichen Auflage:
Bauherrschaft |
Wibke und Christoph Weber, Rebbergweg 11, 3653 Oberhofen |
Projektverfasser |
Bühler Architekten AG, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun |
Bauvorhaben |
Sanierung und Umbau Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch |
Standort / Parzelle Nr. |
Rebbergweg 6, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 670 |
Nutzungszone |
Wohnzone W2, Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung |
Schutzzone / Schutzobjekt |
Statische Waldgrenze in Bauzonen |
Beanspruchte Ausnahmen |
Keine |
Auflageort und Einsprachestelle |
Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee |
Auflage- und Einsprachefrist bis |
6. Mai 2024 |
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Bauherrschaft |
H. Zürcher Immobilien AG, Moos 969a, 3123 Belp |
Projektverfasser |
GHZ Architekten AG, Sägetstrasse 5a, 3123 Belp |
Bauvorhaben |
Verlängerung der Baubewilligung Nr. 2021-2628 um zwei Jahre; |
Standort / Parzelle Nr. |
Neuenackerstrasse 5, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 528 |
Nutzungszone |
Wohnzone W1 |
Schutzzone / Schutzobjekt |
Schützenswertes K-Objekt / schützenswerte Hochstammbäume |
Auflageort und Einsprachestelle |
Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee |
Auflage- und Einsprachefrist bis |
13. Mai 2024 |
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen, die sich nur gegen die Verlängerung der Baubewilligung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Bauherrschaft |
Patrick Meier, Schlüsselackerweg 7, 3652 Hilterfingen |
Projektverfasser |
Jürg Haueter, Tannackerstrasse 27, 3653 Oberhofen |
Bauvorhaben |
Ersatz Ölheizung durch aussenaufgestellte Luft / Wasser Wärmepumpe |
Standort / Parzelle Nr. |
Tannackerstrasse 2, 3653 Oberhofen / Parz. Nr. 537 |
Nutzungszone |
W1 |
Schutzzone / Schutzobjekt |
Keine |
Beanspruchte Ausnahmen |
Keine |
Auflageort und Einsprachestelle |
Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee |
Auflage- und Einsprachefrist bis |
13. Mai 2024 |
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Baugesuche bei welchem das Regierungsstatthalteramt die zuständige Baubewilligungsbehörde ist:
Zurzeit befinden sich keine Gesuche in der öffentlichen Auflage.