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Oberhofen - Einwohner- und Fremdenkontrolle
 

Einwohner- und Fremdenkontrolle

Beim Zuzug, Wegzug oder Umzug in der Gemeinde fallen verschiedene administrative Pendenzen an. Damit Sie stets den Überblick behalten, finden Sie untenstehend die wichtigsten Dienstleistungen:

Zuzug / Anmeldung Schweizer Bürger/innen

Bürger/innen haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich oder per eUmzugCH bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. 

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit: 

  • ID / Pass (Identitätsnachweis)
  • Familienausweis oder Geburtschein bei minderjährigen Kinder 

Nach der Anmeldung erfassen wir Sie in unserem Einwohnerkontrollsystem. Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 20.00 pro volljährige Person. 

Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern seit 1. Februar 2024 die physische Hinterlegung des Heimatscheins nicht mehr nötig. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Wer eine Bestätigung über den Wohnsitz benötigt, kann über den Online-Schalter oder persönlich am Schalter eine Wohnsitzbestätigung beziehen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person. 

Zuzug / Anmeldung ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich oder per eUmzugCH bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. 

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Gültiges Reisedokument (Pass oder Personalausweis)
  • Aufenthaltsbewilligung (wenn bereits vorhanden)
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Kopie Mietvertrag
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Geburtscheine Kinder 

Nach der Anmeldung erfassen wir Sie in unserem Einwohnerkontrollsystem. Anschliessend beantragen wir den Aufenthaltsausweis beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Sobald der Ausweis bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief von der Gemeinde für die Abholung des Aufenthaltsausweises. Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 25.00 pro volljährige Person. 

Sollten Sie neu in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Dies muss immer vor einem Stellenantritt gemacht werden.

Hinweis zum Krankenkassenobligatorium

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Ebenfalls versicherungspflichtig sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wegzug / Abmeldung Schweizer Bürger/innen

Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen. Die Abmeldung kann persönlich oder per eUmzugCH erfolgen. Für die Abmeldung entstehen keine Kosten. 

Wegzug / Abmeldung ausländische Staatsangehörige

Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich innerhalb 14 Tagen bei der der Einwohnerkontrolle persönlich oder per eUmzugCH abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen. 

Umzug innerhalb der Gemeinde

Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen per Umzugsdatum der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bitte melden Sie auch einen Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Gebäudes. Die Umzugsmeldung kann persönlich oder per eUmzugCH erfolgen. Die Kosten für die Adressänderung belaufen sich auf CHF 20.00. Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern seit 1. Februar 2024 ist die physische Hinterlegung des Heimatscheins nicht mehr nötig. Bei einem Umzug wird dieser an die Oberhofnerinnen und Oberhofner zur Aufbewahrung zurückgeschickt. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. 

Wochenaufenthalt in Oberhofen

Sie möchten sich als Wochenaufenthalter/in in Oberhofen anmelden. Wochenaufenthalter/innen reisen regelmässig (wöchentlich) in ihre Niederlassungsgemeinde zurück, z.B. übers Wochenende. Ihr Wochenaufenthalt in der Aufenthaltsgemeinde ist in der Regel befristet. Er dient beispielsweise zu Ausbildungszwecken. Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat persönlich zu erfolgen. Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 20.00 pro Person. 

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Heimatausweis (nur noch mitzubringen, wenn ausserkantonal wohnhaft)
  • ID / Pass 

Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde 

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, muss diese Information der neuen Gemeinde mitgeteilt werden. Die Schriften und der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Oberhofen. Für die Übermittlung der Personenstandsdaten an die Aufenthaltsgemeinde betragen die Kosten CHF 20.00 pro Person. Die Verlängerung des Aufenthalts beträg CHF 10.00 pro Person.