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Oberhofen - Aktuell
 

Demission von Rolf Frutiger (Die Mitte Oberhofen) als Gemeinderat

Rolf Frutiger wurde am 25. Oktober 2020 als Mitglied der Partei «Die Mitte Oberhofen» für die Legislaturperiode 2021 bis 2024 in den Gemeinderat gewählt und stand dem Ressort Öffentliche Sicherheit vor. Zudem wurde er aus der Mitte des Gemeinderats als Vizegemeindepräsident gewählt. Er gibt nun vorzeitig sein Gemeinderatsmandat auf Ende Dezember 2023 ab. Mitte Jahr wird er offiziell pensioniert. Er möchte die gewonnene Freizeit vermehrt mit seiner Ehefrau verbringen. Zudem bewegen ihn gesundheitliche Gründe zu diesem Schritt.

Während elf Jahren, davon zwei Jahre als Vizegemeindepräsident, engagierte sich Rolf Frutiger zum Wohle der Gemeinde. In seiner Amtszeit sind seine kompetente, zielführende Aufgabenerfüllung und sein soziales Verhalten geschätzt worden. Der Gemeinderat bedauert seinen Rücktritt sehr, hat aber Verständnis für die Beweggründe. Für seinen unermüdlichen Einsatz und seine grossartige Arbeit zu Gunsten der Gemeinde Oberhofen in den vergangenen elf Jahren dankt der Gemeinderat Rolf Frutiger von Herzen. Für seine Zukunft wünscht ihm der Gemeinderat alles Gute.

Der freiwerdende Gemeinderatssitz steht der Mitte Oberhofen zu. Gemäss Art. 70 Ziff. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Oberhofen rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.

Aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 25. Oktober 2020 hat Hans-Peter Hauenstein mit 352 Stimmen den ersten Ersatzplatz für die Mitte Oberhofen erreicht. Als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode ab 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 gilt als gewählt:

Hans-Peter Hauenstein, Die Mitte Oberhofen, 1967, Im Burch 3, 3653 Oberhofen

Hans-Peter Hauenstein übernimmt das frei gewordene Ressort Öffentliche Sicherheit. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl des Vizegemeindepräsidiums für den Rest der Amtsperiode auf Mittwoch, 17. Januar 2024 festgelegt. Gestützt auf Art. 45 des Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Oberhofen wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte die Vizegemeindepräsidentin oder den Vizegemeindepräsidenten.

Oberhofen, 15. Juni 2023

Gemeinderat Oberhofen

 

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