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Oberhofen - Aktuell
 

Versand Rechnungen Hundetaxe 2023

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und dem Gebührenreglement der Einwohnergemeinde
Oberhofen muss für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August 2023 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese ist im Gebührentarif der Einwohnergemeinde Oberhofen auf CHF 100.00 pro Hund und in der Landwirtschaftszone auf CHF 60.00 pro Hund festgelegt.

Hundehalter und Hundehalterinnen, die seit August 2022 neu zugezogen sind, seit diesem Zeit-punkt einen Hund erworben haben oder keinen Hund mehr besitzen, sind gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung und der Amicus-Datenbank zu melden.

Wie im Vorjahr, werden die Rechnungen direkt an die Hundehalter und Hundehalterinnen zugestellt. Der Versand der Rechnungen erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2023.

Gemeinderat Oberhofen

 

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