An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 18. Mai 2025, werden die in Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
- Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 1'470'000.00 für die Sanierung des Schulhauses Seeplatz
Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen
Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens
drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 16. Mai 2025, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online abrufbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Stimmabgabe
• Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
• Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung Sonntag, 18. Mai 2025, 10.00 Uhr)
• Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 18. Mai 2025, 10.00 Uhr bis
12.00 Uhr
Gemeinderat Oberhofen