Infolge der Wahl per 01.01.2025 von Kommissionsmitglied Romeo Arnold in den Gemeinderat wurde in der Schwellenkommission für die restliche Amtsperiode der Legislatur 2025 bis 2028 der Sitz für das Mitglied der Gemeinde Oberhofen frei, da Gemeinderat Romeo Arnold den Sitz des Ressortvorstehers von Amtes wegen einnimmt (Art. 2 Abs. 1 des Reglements über die Wasserbaulichen Massnahmen im Bereich Riderbach und Zuflüsse).
Der Gemeinderat Oberhofen sieht deshalb vor, ein neues Mitglied für die ständige Schwellenkommission (Art. 50 Organisationsreglement) zu wählen (Art. 79 Abs. 1 lit. b Wahl- und Abstimmungsreglement).
Zu wählen ist:
- 1 Mitglied der Schwellenkommission für die restliche Amtsdauer bis 31.12.2028 der Legislatur 2025 bis 2028.
Gemäss Art. 80 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 1. Januar 2013 (WAR) werden die politischen Parteien oder Gruppierungen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis am 05.06.2026 an den Gemeinderat, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen.
Den Wahlvorschlägen sind ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben der neu kandidierenden Personen beizulegen. Das Formular kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Website («Aktuell») heruntergeladen werden.