Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat bringt den Einwohnerinnen und Einwohnern hiermit die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite zur Kenntnis. Es werden nur jene Beschlüsse veröffentlicht, welche schutzwürdiges privates oder öffentliches Interesse nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden.
 

Nachfolgend die Beschlüsse des Gemeinderats im Rahmen seiner Sitzung vom 27. Mai 2026:
 

Genehmigung Teilrevision Personalreglement per 01.07.2026 mit Ansetzung Referendumsfrist

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Personalreglements (Verlängerung Kündigungsfrist für Schlüsselfunktionen; Anpassung Gehaltsklassentabellen inkl. Einstufungen Gemeinderat gem. kant. Vorgaben infolge Teilrevision kant. Personalverordnung) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 01.01.2023 (OgR) per 01.07.2026 beschlossen.

Das teilrevidierte Personalreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Es ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).

Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee.

Die Referendumsfrist läuft bis am 06.07.2026. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1'850 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).
 

Hochwasserschutz Riderbach: Weiteres Vorgehen beschlossen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 vom Ergebnis der Überprüfung des Hochwasserschutzprojekts Riderbach Kenntnis genommen. Die Überprüfung zeigt, dass das Projekt aus dem Jahr 2013 aufgrund veränderter fachlicher und rechtlicher Grundlagen nicht unverändert weitergeführt werden kann.

Die weiteren Planungsschritte sollen nun so vorbereitet werden, dass die notwendigen Grundlagenarbeiten – insbesondere zur Naturgefahrensituation und zu den bestehenden Schutzbauten – mit der Projektierung des Hochwasserschutzes koordiniert werden.

Für die nächste Planungsphase ist mit einem Planungskredit von rund CHF 250’000 zu rechnen. Die Genehmigung dieses Kredits wird voraussichtlich der Gemeindeversammlung vom 23. November 2026 vorgelegt.
 

Beendigung Mandat Aufsichtsstelle Datenschutz Gemeinde per 31.08.2026

Bislang übten in der Regel die Rechnungsprüfungsorgane (RPO) gleichzeitig die Funktion der Aufsichtsstellen Datenschutz der Gemeinden aus.

Mit dem revidierten kantonalen Datenschutzgesetz vom 19.02.1986 (KDSG; BSG 152.04) fallen die Gemeinden per 01.09.2026 in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Datenschutzbehörde (DSB). Deshalb hat der Gemeinderat dem RPO der Gemeinde Oberhofen, der BDO AG, welche durch die Gemeindeversammlung vom 11.11.2024 auch als Aufsichtsstelle Datenschutz gewählt wurde, per 01.09.2026 das entsprechende Mandat entzogen.

Die Beendigung dieses Mandats ist aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung, namentlich Art. 42 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 KDSG, zwingend, den Gemeinden steht hierzu kein Regelungsspielraum offen. Das KDSG übersteuert somit auch den aktuellen Art. 30 des Organisationsreglementes der Gemeinde Oberhofen. Dieser Artikel wird folgedessen in absehbarer Zeit noch aufgehoben werden müssen (einfacher Gemeinderatsbeschluss, da kein offenstehender Regelungsspielraum durch übergeordnete Gesetzgebung).
 

Gesuch um Einbürgerung

Der Gemeinderat hat einer Person das Gemeindebürgerrecht von Oberhofen am Thunersee BE erteilt.

 

Nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 24. Juni 2026, statt.

 

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