Der Gemeinderat bringt den Einwohnerinnen und Einwohnern hiermit die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite zur Kenntnis. Es werden nur jene Beschlüsse veröffentlicht, welche schutzwürdiges privates oder öffentliches Interesse nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden.
Nachfolgend die Beschlüsse des Gemeinderats im Rahmen seiner Sitzung vom 15. September 2026:
Genehmigung Revision Datenschutzreglement per 1. November 2026
Der Gemeinderat hat das neue Datenschutzreglement (Wechsel Zuständigkeit Datenschutz zu kant. Datenschutzbehörde; Anpassungen an übergeordnete gesetzliche Bestimmungen; Streichung überflüssiger und veralteter Bestimmungen; redaktionelle Anpassungen)
unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 01.01.2023 (OgR) per 01.11.2026 beschlossen.
Das neue Datenschutzreglement kann ab dem 24.09.2026 am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Es ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).
Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Die Referendumsfrist läuft bis am 26.10.2026. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1’839 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).
Erwahrung Ergebnisse Ersatzwahlen Gemeindepräsidium vom 16. August 2026 für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028
| In Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte | 1'866 |
| Eingelangte Stimmrechtsausweise | 876 |
| Stimmbeteiligung | 46.95% |
| Eingelangte Wahlzettel | 876 |
| Leere Wahlzettel | 2 |
| Ungültige Wahlzettel | 2 |
| Gültige Wahlzettel | 872 |
Gewählt:
Arnold Romeo (GLP) 488 Stimmen
Nicht gewählt:
Hauenstein Hans-Peter (Die Mitte) 264 Stimmen
Maurer Stalder Petra (SP) 120 Stimmen
Während der Beschwerdefrist sind beim Regierungsstatthalteramt Thun keine Beschwerden eingegangen. Das Wahlergebnis ist somit rechtskräftig. Der Gemeinderat erwahrt die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen und –wahlen (Artikel 37 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement WAR). Diese sind im amtlichen Anzeiger zu veröffentlichen (Artikel 37 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement WAR).
Ersatzwahl Gemeinderat (Amtsdauer 1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2028); Proporz
Nach der Wahl von Romeo Arnold (GLP Oberhofen) zum Gemeindepräsidenten per 1. Oktober 2026 hat die GLP Oberhofen aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 27. Oktober 2024 den Anspruch auf diesen freiwerdenden Sitz.
Gemäss Art. 70 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Einwohnergemeinde Oberhofen am Thunersee rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher die oder der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.
Die Liste der GLP für die Wahlen vom 27. Oktober 2024 enthielt 3 weitere Wahlvorschläge. Die Kandidatin und die beiden Kandidaten haben allerdings auf ihren Gemeinderatssitz verzichtet.
Bei Fehlen von Ersatzleuten findet gemäss Art. 71 Abs. 1 WAR eine Ergänzungswahl statt.
Die GLP Oberhofen hat hierzu fristgerecht einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht und Fabrizio Mognetti zur Wahl vorgeschlagen.
Nach Art. 71 Abs. 3 WAR wurde demnach als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode 2025 – 2028 ab 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2028 durch den Gemeinderat am 15. September 2026 als gewählt erklärt:
Fabrizio Mognetti, GLP Oberhofen, 1992, Tannackerstrasse 29, 3653 Oberhofen
Da Romeo Arnold per 01.10.2026 das Amt des Gemeindepräsidenten übernimmt und das Ressort Tiefbau und Umwelt im Interesse der Gemeinde Oberhofen weiterhin betreuen wird, wurde die Ressortzuteilung im Rahmen einer Teilrevision der Organisationsverordnung neu geordnet.
Romeo Arnold ist bereit, das Ressort Tiefbau und Umwelt zusätzlich zum Präsidialressort zu behalten. Dies hat zur Folge, dass das Ressort Soziales und Kultur – wie bereits früher – wieder in die beiden eigenständigen Ressorts Soziales und Kultur aufgeteilt werden soll.
Für eine treffendere Bezeichnung wurde das Ressort Kultur in «Kultur und Freizeit» umbenannt.
Fabrizio Mognetti wird das so freiwerdende Ressort Kultur und Freizeit übernehmen.
Genehmigung Teilrevision Organisationsverordnung inkl. Anhänge I - III
Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Organisationsverordnung inkl. Anhänge I – III (Anpassung neue Ressortordnung Gemeinderat) beschlossen.
Die teilrevidierte Organisationsverordnung inkl. Anhänge I - III tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.10.2026 in Kraft.
Die teilrevidierte Organisationsverordnung kann ab dem 24.09.2026 am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Sie ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).
Ersatzwahl Mitglied Schwellenkommission - Legislatur 2025 bis 2028
Infolge der Wahl per 01.01.2025 von Kommissionsmitglied Romeo Arnold in den Gemeinderat wurde in der Schwellenkommission für die restliche Amtsperiode der Legislatur 2025 bis 2028 der Sitz für das Mitglied der Gemeinde Oberhofen frei, da Gemeinderat Romeo Arnold den Sitz des Ressortvorstehers von Amtes wegen einnimmt (Art. 2 Abs. 1 des Reglements über die Wasserbaulichen Massnahmen im Bereich Riderbach und Zuflüsse).
Der Gemeinderat hat demnach Lisa Stieglitz-Brons, geb. 1975, Grüne rechtes Thunerseeufer, Länggasse 10, 3653 Oberhofen, per 01.10.2026 als Nachfolgerin von Romeo Arnold bis Ende der Legislatur (31.12.2028) als Mitglied in die Schwellenkommission gewählt.
Planungskredit Hochwasserschutz Riderbach und Zuflüsse
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Gemeindeversammlung vom 23. November 2026 die Genehmigung eines Planermandats in der Höhe von CHF 400'000.00 inkl. MwSt. für die Bearbeitung der SIA-Phasen 22 bis 33 des Hochwasserschutzprojekts Riderbach zu beantragen. Das Projekt verfolgt einen integralen Hochwasserschutz für den Riderbach und berücksichtigt dabei technische, ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen.
Die beauftragten Planer werden zunächst die erforderlichen Grundlagen erarbeiten und allfällige Interessenabwägungen vornehmen. Darauf aufbauend werden das Vorprojekt, das Bauprojekt sowie die Unterlagen für die öffentliche Auflage ausgearbeitet. Diese Planungsarbeiten schaffen die Grundlage für den später zu beantragenden Gesamtkredit für die Realisierung des Hochwasserschutzprojekts. Der Gesamtkredit wird zu einem späteren Zeitpunkt separat beschlossen. Nach heutiger Einschätzung wird dieser voraussichtlich Gegenstand einer Urnenabstimmung.
Nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 7. Oktober 2026, statt.