Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2022 die neue Gebührenanpassung der Verordnung über die Benützung der Halle am Riderbach genehmigt.
Die neue Verordnung über die Benützung der Halle am Riderbach tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde rückwirkend per 01. Februar 2023 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Teilrevidierte Benutzungsverordnung Halle am Riderbach