30.03.2022
Öffentliche Auflage und Inkraftsetzung überarbeitete Verordnung über die Verwaltung und Vermietung gemeindeeigener Schiffsliegeplätze per 01.05.2022
Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. März 2022 die Revision der Verordnung über die Verwaltung und Vermietung gemeindeeigener Schiffsliegeplätze per 1. Mai 2022 beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Mai 2022 in Kraft.
Aktenauflage
Die Verordnung liegt vom 31. März 2022 bis am 29. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun, erhoben werden.
Verordnung über die Verwaltung und Vermietung gemeindeeigener Schiffsliegeplätze
Gemeindeverwaltung Oberhofen
Schoren 1 Schlössli
3653 Oberhofen am Thunersee
T +41 (0)33 244 11 11 (Zentrale Dienste)
T +41 (0)33 244 11 22 (Bauverwaltung)
T +41 (0)33 244 11 33 (Finanzverwaltung & Steuern)
F +41 (0)33 244 11 25
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