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Oberhofen - Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt
 

Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel an den Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sogenanntem Familien- oder Freizeitort) verbringen.

Bei einem ausserkantonalen Aufenthaltsort muss die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis) hinterlegt werden. Die Einwohnerkontrolle in Oberhofen stellt den Ausweis für zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium/Ausbildung) aus. Die Gebühren zur Anmeldung belaufen sich auf CHF 20.00. 

Bei einem Wochenaufenthalt innerhalb des Kantons Bern müssen Sie sich persönlich oder schriftlich melden. Die Wohnsitzgemeinde übermittelt die Aufenthaltsadresse der Aufenthaltsgemeinde. Die physische Hinterlegung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (ehemals Heimatausweis) ist seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr nötig. Die Gebühren zur Anmeldung belaufen sich auf CHF 20.00. Eine Verlängerung des Aufenthalts kostert CHF 10.00.

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, klicken Sie auf „Abschicken“ . Sie werden auf unsere Online-Bezahlungsseite geführt - hier füllen Sie bitte entsprechend der Zahlungsart die Felder aus (VISA/Master, Postcard). Es werden keine Rechnungen versendet. 

Die Anmeldung resp. Verlängerung Ihres Aufenthalts wird nach der Online-Bezahlung ausgelöst. Wir werden Ihre Angaben prüfen und so rasch als möglich antworten.

 

Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt

 

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