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Oberhofen - Themen von A-Z
 

Beglaubigen

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden.

Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden.

Auszug aus der Notariatsverordnung des Kantons Bern:

Art. 62

1. Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Notarin oder des Notars, dass die Unterschrift von der Unterzeichnerin oder vom Unterzeichner geschrieben oder von dieser oder diesem als ihre oder seine eigene Unterschrift anerkannt worden ist.
2. Die Notarin oder der Notar stellt die Identität der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners fest.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin beim Notar Ihrer Wahl und nehmen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mit.

 

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