Beistandschaften / Kindes und Erwachsenenschutz KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.
Für die Gemeinde Oberhofen ist die Anlaufstelle in Thun zuständig:
Zuständige Stelle
KESB Thun
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Schreibenstr. 5
Postfach 109
3602 Thun
Telefon +41 (0)31 635 23 00
info@kesb-th@be.ch