Sie sind mit einem Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis konfrontiert. Wie ist das richtige Vorgehen? Wir versuchen Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch bei der Gemeindeverwaltung melden.
Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie unverzüglich einen Arzt. Er stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamts aus. Einer der nächsten Angehörigen oder Verwandten meldet den Todesfall persönlich beim Zivilstandsamt des Sterbeorts. Bei der Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungsausweis und das Familienbüchlein vorzuweisen.
Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim
Das Spital oder Heim erstellt die notwendigen Formulare und meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts. Angehörige sind gebeten, das Familienbüchlein, den Niederlassungsausweis und die Identitätskarte bzw. den Pass der verstorbenen Person beim Zivilstandsamt abzugeben.
Bestattungsunternehmen
Dem Bestattungsunternehmen kann die gesamte Organisation der Bestattung anvertraut werden. Es ist bestens über die notwendigen Formalitäten informiert, und es wird Ihnen weiterhelfen. In Absprache mit dem Bestatter/der Bestatterin können die Angehörigen einzelne Vorkehrungen auch selbst treffen.
Trauergottesdienst
Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, sollte möglichst früh mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufgenommen werden.
Bestattungstermin
Sofern Sie die Bestattung selber organisieren, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, damit der Termin für die Abdankung bzw. Bestattung vereinbart werden kann.
Todesanzeigen / Leidzirkulare
Todesanzeigen und Leidzirkulare können in den Medien wie beispielsweise dem Thuner Amtsanzeiger oder dem Thuner Tagblatt aufgegeben werden.
Zuständige Stellen
Zivilstandsamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
Telefon 031 635 43 00
Kirchgemeinde Hilterfingen
Hünibachstrasse 65
3626 Hünibach
Telefon 033 223 41 11