Bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Wenn Sie im Rahmen eines Vorsorgeauftrags frühzeitig festlegen, wer sich im Ernstfall um Ihre Belange kümmern soll, ist gegebenenfalls keine Beistandschaft nötig.
Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten.