Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Einwohnergemeinde Oberhofen
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO f «Chabis-Chopf» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO f «Chabis-Chopf» am 20. August 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation im amtlichen Anzeiger (28. August 2025) beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.