Erlass Planungszone Zweitwohnungen

Obwohl in Oberhofen seit 1990 ein Erstwohnungsanteil von 80 % der Hauptnutzfläche für neue Wohngebäude in den Wohn- und Mischzonen vorgeschrieben ist, ist der Anteil an Zweitwohnungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Ebenfalls zugenommen hat die Anzahl Wohnungen und Zimmer, die über Online-Plattformen wie Airbnb kurzzeitig vermietet werden. Diese Entwicklung ist aus Sicht des Gemeinderats primär darauf zurückzuführen, dass bestehende altrechtliche Wohnungen vermehrt in Zweitwohnungen umgenutzt werden, was nach den geltenden rechtlichen Vorgaben zulässig war. Der Gemeinderat von Oberhofen ist deshalb zum Schluss gekommen, dass Massnahmen geprüft werden müssen, um den aufgezeigten Problemen entgegenzutreten. Mit dem Erlass der vorliegenden Planungszone Zweitwohnungen erhält der Gemeinderat die nötige Zeit, um die für Oberhofen am besten geeigneten Massnahmen zu prüfen bzw. bei Bedarf auszuarbeiten und der Bevölkerung zum Beschluss zu unterbreiten.

Während der Geltungsdauer der Planungszone dürfen innerhalb des definierten Perimeters keine Vorhaben umgesetzt werden, welche den Planungszweck beeinträchtigen könnten. Sämtliche neu geplanten Wohnnutzungen sowie Umnutzungen von Wohnraum werden daher eingehend geprüft. Neue Zweitwohnungsnutzungen sind während dieser Zeit nicht zulässig. Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird eine Baubewilligungspflicht zum einen für Umnutzungen von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen und zum anderen für Um- oder Neunutzungen von bisher als Erstwohnungen genutzten Wohnungen zu kurzzeitig vermieteten Wohnungen eingeführt. Die genauen Ausführungen zur Planungszone können den untenstehenden Dokumente entnommen werden.

Die Gemeinde führt zudem ein Verzeichnis der am Stichtag erfassten Zweitwohnungen. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können sich bei der Bauverwaltung erkundigen, ob eine bestimmte Zweitwohnungsnutzung weiterhin zulässig ist. Für allgemeine Fragen zur Anwendung der Planungszone steht die Bauverwaltung ebenfalls gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns via Mail bauverwaltung@oberhofen.ch unter Angabe der genauen Adresse, Parzellen Nummer und Lage der Wohneinheit. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten.

 

Medienmitteilung

Publikation Planungszone

Planungszone Zweitwohnungen

Perimeter Planungszone

 

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