Wenn Sie die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, ist hierzu eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.
Ihr Gesuch für die Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung reichen Sie bitte spätestens 30 Tage vorher schriftlich bei der Gemeindeverwaltung ein.
Das Gesuch muss die folgenden Angaben beinhalten:
Die Miete für die beanspruchte Fläche wird gestützt auf Art. 24 des Gebührenreglements festgelegt.